DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für KSC-Trainer Eichner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christian Eichner, den Trainer des Zweitligisten Karlsruher SC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Eichner war nach Abpfiff des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 2. November 2024 protestierend und gestikulierend in Richtung des Schiedsrichtergespanns gerannt und hatte daraufhin von Schiedsrichter Richard Hempel die Rote Karte gesehen.
Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Regensburgs Galjen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dejan Galjen vom Zweitligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Galjen war in der Nachspielzeit der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 2. November 2024 von Schiedsrichter Eric Weisbach des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB
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