DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Paderborns Hoffmeier
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marcel Hoffmeier vom Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Hoffmeier war in der 72. Minute der Zweitligapartie gegen Eintracht Braunschweig am 3. November 2024 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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